Wichtige Fragen und Antworten.

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Fragen zur
Reparatur-Versicherung

Was ist die Reparatur-Versicherung und welche Komponenten umfasst diese?

Die Reparatur-Versicherung umfasst ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), an der Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), an Sanitär und Entwässerung (Teil B. III der AVB) und an der Haus-Elektrik (Teil B. IV der AVB). Es handelt sich dabei um eine Versicherung für mögliche anfallende Reparaturen an der Technik Ihres Zuhauses.

Komme ich für die Reparatur-Versicherung in Frage?

  • Eine Reparatur-Versicherung kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abgeschlossen werden. Sie kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen/ Verfügbarkeit Prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet die Reparatur-Versicherung?

  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z.B. Schäden am Wärmetauscher, Gasthermenelektronik, Lecks in der Heizungsanlage, Fehler in der Steuerung oder Regelung, undichte Gasleitungen, defekte Heizungsthermostate etc.
  • Reparaturen an Sanitär und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen aller Art (z.B. Abflüssen von Toiletten-, Waschbecken oder Duschen), tropfende Wasserhähne, undichte Zuläufe oder Wasserleitungen etc.
  • Elektro-Reparatur: z.B. Stromausfälle die intern in Ihrem Haus verursacht werden, defekten Verkabelungen, defekte Steckdosen, defekte Lichtschalter,  Ausfall von elektrischen KFZ-Ladestationen oder Schäden am Sicherungskasten. Nicht versichert sind z.B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -schalters etc.
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind von der Reparatur-Versicherung nicht abgedeckt?

  • Eigenständige Instandsetzungsarbeiten
  • Ersatzteile, die nicht bereits als gekoppelte Leistungen zum Versicherungsschutz gehören.
  • Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages den Anspruchskriterien nicht entsprechen.
  • Für Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen mit Etagenheizung gilt, dass Gebäude und Gebäudeanlagen-Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Wohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen, nicht mit versichert sind.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Die Reparatur-Versicherung kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Diese umfasst ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. III der AVB) und Elektrik (Teil B. IV der AVB). Im Unterschied zum selbstbewohnten Einfamilienhaus gilt hier aber, dass Gebäude und Gebäudeanlagen Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Eigentumswohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen oder gemäß Teilungserklärung oder gemäß sonstigen Vereinbarungen der Gemeinschaft von der Gemeinschaft bewirtschaftet werden, nicht mit versichert sind. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in Ihrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.

Wie funktioniert die Reparatur-Versicherung im Schadensfall ?

  • Im Schadensfall setzen Sie sich mit HomeServe unter 0611 - 949 18849 in Verbindung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. HomeServe übernimmt die Auftragsvergabe an einen Vertragshandwerker. Bitte beauftragen Sie keinen Handwerker selbst.
  • Ihre Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über HomeServe direkt abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR). Somit müssen Sie keine Beträge verauslagen.
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zu unserem Netzwerk gehören.

Wie wird eine planbare Reparatur abgewickelt?

  • Für eine planbare Reparatur setzen Sie sich mit HomeServe in Verbindung. Wir kümmern uns darum, dass innerhalb von 48 Stunden ein Handwerker aus Ihrer Nähe vor Ort ist.
  • Die Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über uns abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR).
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zum HomeServe Netzwerk gehören.

Was ist, wenn die Reparaturkosten die Deckungssumme überschreiten?

Bis zu vier separate Reparatureinsätze pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch die Reparatur-Versicherung abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 € tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den sonstigen (max.) 3 Beträgen für Reparaturen eines Jahres ist nicht möglich.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht selbst ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben den HomeServe eigenen Betrieben haben wir ein ausgewähltes Partnernetzwerk an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe interne Kriterien erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Wer bietet die Reparatur-Versicherung an?

  • Der Versicherer ist die AmTrust International Underwriters DAC, 6-8 College Green, D02 VP48 DUBLIN 2, Irland, der das versicherte Risiko übernimmt und die Versicherungsleistungen erbringt. Die Versicherungen werden von der HomeServe Assistance Deutschland GmbH verkauft, vermittelt und verwaltet.
  • Für die Koordination aller Leistungen ist ausschließlich die HomeServe Assistance Deutschland für Sie als einziger Ansprechpartner verantwortlich.

Ich habe eine Gebäudeversicherung / Hausratversicherung - welchen Vorteil bietet mir die Reparatur-Versicherung?

In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder der Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/ Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.

Ist meine Reparatur-Versicherung gekoppelt an meinen Strom- oder Gasliefervertrag?

Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrer HomeServe Reparatur-Versicherung. Kündigen Sie z.B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.

Wo finde ich die Unterlagen und Versicherungsbedingungen für meine Reparatur-Versicherung?

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage

Fragen zum
Reparatur-Schutzbrief

Was ist der Reparatur-Schutzbrief und welche Komponenten umfasst er?

Der Reparatur-Schutzbrief ist eine Leistung mit 2 Komponenten. Er umfasst eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie ein Versicherungs Element für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), an der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), an Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und an der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB). Er ist quasi ein Wartungsvertrag Plus.

Komme ich für den HomeServe Reparatur-Schutzbrief in Frage?

  • Ein Reparatur-Schutzbrief kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abgeschlossen werden. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen/ Verfügbarkeit Prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet der HomeServe Reparatur-Schutzbrief?

  • Die jährliche Wartung Ihrer Gastherme
  • Anfahrtskosten für die Wartung
  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z.B. Schäden am Wärmetauscher, Gasthermenelektronik, Lecks in der Heizungsanlage, Fehler in der Steuerung oder Regelung, undichte Gasleitungen, defekte Heizungsthermostate etc.
  • Reparaturen an Sanitär und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen aller Art (z.B. Abflüssen von Toiletten, Waschbecken oder Duschen), tropfende Wasserhähne, undichte Zuläufe oder Wasserleitungen etc.
  • Elektro-Reparatur: z.B. Stromausfälle die intern in Ihrem Haus verursacht werden, defekten Verkabelungen, defekte Steckdosen, defekte Lichtschalter, Ausfall von elektrischen KFZ-Ladestationen oder Schäden am Sicherungskasten. Nicht versichert sind z.B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -schalters etc.
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind vom Reparatur-Schutzbrief nicht abgedeckt?

  • Eigenständige Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten
  • Ersatzteile, die nicht bereits als gekoppelte Leistungen zum Versicherungsschutz gehören.
  • Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages den Anspruchskriterien nicht entsprechen.
  • Für Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen mit Etagenheizung gilt, dass Gebäude und Gebäudeanlagen Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Wohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen, nicht mit versichert sind.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Der Reparatur-Schutzbrief kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Er umfasst eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und Elektrik (Teil B. V der AVB). Im Unterschied zum selbstbewohnten Einfamilienhaus gilt hier aber, dass Gebäude und Gebäudeanlagen Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Eigentumswohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen oder gemäß Teilungserklärung oder gemäß sonstigen Vereinbarungen der Gemeinschaft von der Gemeinschaft bewirtschaftet werden, nicht mit versichert sind. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in Ihrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.

Wie funktioniert der Reparatur-Schutzbrief im Schadensfall ?

  • Im Schadensfall setzen Sie sich mit HomeServe unter 0611 - 949 18849 in Verbindung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. HomeServe übernimmt die Auftragsvergabe an einen Vertragshandwerker. Bitte beauftragen Sie keinen Handwerker selbst.
  • Ihre Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über HomeServe direkt abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR). Somit müssen Sie keine Beträge verauslagen.
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zu unserem Netzwerk gehören.

Wie wird eine planbare Reparatur abgewickelt?

  • Für eine planbare Reparatur setzen Sie sich mit HomeServe in Verbindung. Wir kümmern uns darum, dass innerhalb von 48 Stunden ein Handwerker aus Ihrer Nähe vor Ort ist.
  • Die Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über uns abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR).
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zum HomeServe Netzwerk gehören.

Was ist, wenn die Reparaturkosten die Deckungssumme überschreiten?

Bis zu vier separate Reparatureinsätze pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch den Reparatur-Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 € tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den sonstigen (max.) 3 Beträgen für Reparaturen eines Jahres ist nicht möglich.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht selbst ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben den HomeServe eigenen Betrieben haben wir ein ausgewähltes Partnernetzwerk an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe interne Kriterien erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Wann wird die Wartung meiner Gastherme durchgeführt?

Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611 - 94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.

Wie häufig sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?

Die Gastherme sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.

Wozu benötigt man eine Heizungswartung?

  • Für Ihre Sicherheit: Ihre Heizung ist ein Brennstoff verbrennendes Gerät, das Kohlenmonoxid freisetzen kann. Dies ist geschmacks-, farb- und geruchlos. Bei Fehlfunktionen besteht somit das Risiko einer Vergiftung.
  • Für die Aufrechterhaltung Ihrer Herstellergarantie oder Gewährleistung: Wenn Ihre Heizung während der Garantiezeit nicht mindestens 1x/Jahr gewartet wird, kann die Garantie erlöschen. Falls dann ein Problem auftritt, können Sie gezwungen sein, die vollen Reparaturkosten zu tragen.
  • Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Heizung: Alter und Modell beeinflussen, wie energieeffizient eine Heizung ist. Mit zunehmendem Alter nimmt die Energieeffizienz ab, dem kann durch eine Neueinstellung/Reinigung bei der Wartung entgegengewirkt werden.
  • Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren, aber mit sorgfältiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.

Wer bietet den HomeServe Reparatur-Schutzbrief an?

  • Der Versicherer ist die AmTrust International Underwriters DAC, 6-8 College Green, D02 VP48 DUBLIN 2, Irland, der das versicherte Risiko übernimmt und die Versicherungsleistungen erbringt. Die Versicherungen werden von der HomeServe Assistance Deutschland GmbH verkauft, vermittelt und verwaltet.
  • Für die Wartungsarbeiten ist Ihr Vertragspartner, die HomeServe Assistance Deutschland GmbH, Wiesbaden, verantwortlich.
  • Somit ist sichergestellt, dass für die Koordination aller Leistungen von der Wartung bis zur Reparatur ausschließlich die HomeServe Assistance Deutschland für Sie als einziger Ansprechpartner verantwortlich ist.

Ich habe eine Gebäudeversicherung / Hausratversicherung - welchen Vorteil bietet mir ein Reparatur-Schutzbrief?

In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder der Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/ Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.

Ist mein Reparatur-Schutzbrief gekoppelt an meinen Strom- oder Gasliefervertrag?

Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrem HomeServe Reparatur-Schutzbrief. Kündigen Sie z.B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.

Wo finde ich die Unterlagen und Versicherungsbedingungen für meinen Reparatur-Schutzbrief?

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage

Fragen zur
Heizungswartung

Komme ich für den HomeServe Heizungswartung in Frage?

  • Ein Heizungswartungsvertrag kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder Eigentümern einer selbst bewohnten Wohnung mit für Ihre Wohnung separaten Etagenheizung abgeschlossen werden. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen / Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet der HomeServe Wartungsvertrag?

  • Inspektion und ggf. Reinigung des Brenners, der Brennkammer, eventueller Injektoren und des Wärmetauschers;
  • Inspektion von Zündvorrichtungen, d. h. Zündflammen und/oder Funken- und Flammenmesselektroden;
  • Überprüfung der Unversehrtheit aller Dichtungen; Reinigung aller Kondensatfallen und Abflüsse von Ablagerungen (dies gilt nicht für Schlamm/Ablagerungen/Rost im System);
  • Testen des Heizkessels gemäß den Anweisungen des Herstellers, um Folgendes sicherzustellen:
    - Überprüfung von Wärme und/oder Betriebsdruck;
    - Wirksamkeit des Schornsteins;
    - Alle Belüftungsanforderungen entsprechen den aktuellen Standards;
    - Korrekte Funktion aller Sicherheitseinrichtungen und die Dauergebrauchssicherheit Ihrer Gastherme;
    - Abschließende Verbrennungsanalyse und Messung anhand der vom Hersteller festgelegten Toleranzen;
    - Prüfung auf Einhaltung der geforderten Werte nach der jeweiligen BlmSchV;
    - Test aller gestörten Gasanschlüsse;
    - Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser;
    - Sichtprüfung aller anderen angetroffenen Gasgeräte;
  • Anfahrt für die Wartung
  • Zusammenfassung der durchgeführten Wartungsdienstleistungen sowie Benachrichtigung über etwaige Gas Sicherheitsmängel, die den sicheren Betrieb Ihrer Geräte beeinträchtigen können;

Gibt es Heizungsanlagen (A) oder Bestandteile von abgedeckten Heizungsanlagen (B), die nicht durch den Heizungswartung abgedeckt werden?

(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.

(B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.

Ich habe eine Gasetagenheizung, was ist da zu beachten?

Einen Wartungsvertrag können Sie für eine Gas-Etagenheizung mit separater Gastherme für Ihre Wohneinheit abschließen.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht selbst ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben HomeServe eigenen Betrieben haben wir ein ausgewähltes Partnernetzwerk an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in der Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe interne Kriterien erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Wann wird die Wartung meiner Gastherme durchgeführt?

Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611-94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.

Wie häufig sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?

Die Heizung sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.

Wozu benötigt man eine Heizungswartung?

  • Für Ihre Sicherheit: Ihre Heizung ist ein Brennstoff verbrennendes Gerät, das Kohlenmonoxid freisetzen kann. Dies ist geschmacks-, farb- und geruchlos. Bei Fehlfunktionen besteht somit das Risiko einer Vergiftung.
  • Für die Aufrechterhaltung Ihrer Herstellergarantie oder Gewährleistung: Wenn Ihre Heizung während der Garantiezeit nicht mindestens 1x/Jahr gewartet wird, kann die Garantie erlöschen. Falls dann ein Problem auftritt, können Sie gezwungen sein, die vollen Reparaturkosten zu tragen.
  • Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Heizung: Alter und Modell beeinflussen, wie energieeffizient eine Heizung ist. Mit zunehmendem Alter nimmt die Energieeffizienz ab, dem kann durch eine Neueinstellung/Reinigung bei der Wartung entgegengewirkt werden.
  • Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren, aber mit sorgfältiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.

Was passiert, wenn bei der Wartung festgestellt wird, dass eine Reparatur nötig ist?

Sofern wir bei den Wartungsdienstleistungen an Ihrer Gastherme einen Fehler oder einen zusätzlichen Bedarf an über die üblichen Wartungsdienstleistungen hinausgehenden Arbeiten feststellen, werden wir Sie darauf hinweisen. Diese weitergehenden Arbeiten sind nicht von dem Wartungsvertrag abgedeckt und müssen gesondert, mit einem Handwerksunternehmen Ihrer Wahl, beauftragt und abgerechnet werden. Selbstverständlich können Sie auch den HomeServe Betrieb mit der Reparatur beauftragen.

Wer bietet den HomeServe Heizungswartungsvertrag an?

HomeServe ist ein multinationales Unternehmen für Serviceleistungen rund um Heim/Haustechnik, das über 30 Jahre Erfahrungen in den Bereichen Gasthermenreparatur, Sanitär-Instandsetzung und Wartungen von Heizungsanlagen mitbringt. In den 30 Jahren hat sich das Unternehmen von einem Start-up für Haushaltsreparaturen zu einem internationalen Großkonzern entwickelt. Heute ist HomeServe in Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Kanada, Frankreich, Spanien, Japan und Deutschland tätig.

Allg. Fragen zu Verträgen und Rechnung

Wie schließe ich meinen HomeServe Vertrag ab?

Wir beraten Sie gerne unter 0611 - 94918848. Einen Vertrag können Sie über unser Call Center oder unter www.homeserve.de abschließen.

Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

Die Vertragsperiode beträgt ein Jahr und wird automatisch verlängert, falls der Vertrag von Ihnen oder uns nicht gekündigt wird.

Wie bzw. wann kann ich meinen HomeServe Vertrag kündigen?

Sie können Ihren Vertrag zum Vertragsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen.

Für den Schutzbrief (inkl. Versicherungsanteil) wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den Kundenservice.

Sie können Ihren HomeServe Heizungswartungsvertrag telefonisch, unter 0611-94918848, per E-Mail oder online unter Stornierung, kündigen. Selbstverständlich erhalten Sie jeweils eine Kündigungsbestätigung.

Kann ich den Abschluss eines HomeServe-Vertrages widerrufen?

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Zugang der Versicherungsunterlagen oder des Wartungsvertrages ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mit einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu stornieren, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Ein Formular finden Sie am Ende der AVB/AGB.

Unsere Kontaktdaten:
HomeServe Assistance Deutschland GmbH
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 - 949 18848
E-Mail: info@homeserve.de

Wann wird der erste Beitrag fällig?

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird die Beitrags-Prämie (Jahres- oder Monatsbeitragprämie) frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss eingezogen. Ist die erste Beitrags-Prämie bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht bezahlt, ist HomeServe nicht zur Erbringung der Reparatur-Leistung verpflichtet. Dies gilt nur für den Fall, dass Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben.

Wann kann ich meinen ersten Anspruch geltend machen?

Nach Abschluss Ihres Vertrages beginnt eine Wartezeit von 14 Tagen, während der Sie keine Ansprüche geltend machen können. Auch Wartungen werden frühestens nach 14 Tagen, nach Ablauf der Widerrufsfrist, durchgeführt.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können mit SEPA-Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Wir akzeptieren die folgenden Karten: Mastercard, Visa, Visa Debit.

Welche Informationen benötige ich für den Abschluss des Vertrages?

  • Ihren Namen und Adresse
  • Eine gültige E-Mail-Adresse
  • Wenn möglich Namen des Heizungsherstellers
  • Die Bankverbindung oder die Kreditkartennummer, von der die Beiträge abgebucht werden sollen.

Für welche Verträge gibt es die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung?

Die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung gibt es nur für den HomeServe Reparatur-Schutzbrief. Für Wartungsverträge gibt es keine Selbstbeteiligung.

Ich habe mich für einen Vertrag mit Selbstbeteiligung entschieden. Wann muss ich diese bezahlen?

Für jeden Schadensfall müssen Sie 50,00 EUR zahlen. Diese Zahlung wird bei Ihrer Schadensmeldung gemeinsam mit Ihnen veranlasst.

Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da undberaten Sie unverbindlich.

Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich.

0611 - 949 18848