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Die Reparatur-Versicherung umfasst einen Versicherungsschutz für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), den Sanitär- und Entwässerungsanlagen (Teil B. Ill der AVB) und der Haus-Elektrik (Teil B. IV der AVB). Es handelt sich dabei um eine Versicherung für die Kosten der möglichen anfallenden Reparaturen an der Technik lhres Zuhauses.
Die Reparatur-Versicherung deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:
In den folgenden Fällen besteht kein oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz:
Die Reparatur-Versicherung kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Sie umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. Ill der AVB) und Elektrik (Teil B. IV der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden, sind in diesem Fall nicht mit versichert. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.
Bis zu vier separate Schadensfälle pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch die Reparatur-Versicherung abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 EUR tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den für (max.) 3 weitere Schadensfälle zur Verfügung stehenden Deckungssummen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.
Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht von Ihnen ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.
Neben den Betrieben, die zur HomeServe-Gruppe gehören, haben wir ein Netzwerk ausgewählter Partner an anerkannten lokalen Meister- und lnnungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einemsorgfältigen Auswahlprozess von uns geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe-interne Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Erfahrung und Kundenzufriedenheit erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Oualitätsstandards zu erfüllen.
Wenn unser Fachbetrieb Sie nach Abschluss einer Reparatur darauf hinweist, dass zusätzliche Wartungsarbeiten an Ihrer Gastherme oder Ihrem Heizsystem erforderlich sind, um einen zukünftigen Ausfall zu vermeiden, sind Sie verpflichtet, die Wartungsarbeiten zum Erhalt des Versicherungsschutzes unverzüglich auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Beispielsweise muss Ihr System möglicherweise gereinigt werden, um Schlamm, Zunder oder Rost zu entfernen.
In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/ Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.
Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrer HomeServe Reparatur-Versicherung. Kündigen Sie z. B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.
Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und WiderrufsvorlageDer Reparatur-Schutzbrief ist eine Leistung mit 2 Komponenten: eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie eine Versicherung für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), den Sanitär und Entwässerungsanlagen (Teil B. IV der AVB) und der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB).
Einen Reparatur-Schutzbrief können Sie als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abschließen. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot ansehen/Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.
Der Reparatur-Schutzbrief deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:
In den folgenden Fällen besteht kein oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz:
Der Reparatur-Schutzbrief kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Er umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und Elektrik (Teil B. V der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden, sind in diesem Fall nicht mit versichert. Hierzu zählen u. a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i. d. R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.
Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.
Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde und Wartungen und Reparaturen, die der durchführende Fachbetrieb empfohlen hat, durchgeführt wurden.
Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Fagor und Hydrotherm.
Bis zu vier separate Schadensfälle pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch den Reparatur-Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 EUR tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den für (max.) 3 weitere Schadensfälle zur Verfügung stehenden Deckungssummen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.
Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i. d. R. nicht von Ihnen ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.
Neben den Betrieben, die zur HomeServe-Gruppe gehören, haben wir ein Netzwerk ausgewählter Partner an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess von uns geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe-interne Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Erfahrung und Kundenzufriedenheit erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.
(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt. (B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.
Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611–94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.
Die Gastherme sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.
Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren. Mit regelmäßiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.
In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.
Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrem HomeServe Reparatur-Schutzbrief. Kündigen Sie z. B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.
Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.
(B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.
Einen Wartungsvertrag können Sie für eine Gas-Etagenheizung mit separater Gastherme für Ihre Wohneinheit abschließen.
Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht selbst ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.
Neben HomeServe eigenen Betrieben haben wir ein ausgewähltes Partnernetzwerk an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in der Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe interne Kriterien erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.
Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611–94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.
Die Heizung sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.
Sofern wir bei den Wartungsdienstleistungen an Ihrer Gastherme einen Fehler oder einen zusätzlichen Bedarf an über die üblichen Wartungsdienstleistungen hinausgehenden Arbeiten feststellen, werden wir Sie darauf hinweisen. Diese weitergehenden Arbeiten sind nicht von dem Wartungsvertrag abgedeckt und müssen gesondert, mit einem Handwerksunternehmen Ihrer Wahl, beauftragt und abgerechnet werden. Selbstverständlich können Sie auch den HomeServe Betrieb mit der Reparatur beauftragen.
HomeServe ist ein multinationales Unternehmen für Serviceleistungen rund um Heim/Haustechnik, das über 30 Jahre Erfahrungen in den Bereichen Gasthermenreparatur, Sanitär-Instandsetzung und Wartungen von Heizungsanlagen mitbringt. In den 30 Jahren hat sich das Unternehmen von einem Start-up für Haushaltsreparaturen zu einem internationalen Großkonzern entwickelt. Heute ist HomeServe in Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Kanada, Frankreich, Spanien, Japan und Deutschland tätig.
Wir beraten Sie gerne unter 0611–94918848. Einen Vertrag können Sie über unser Call Center oder unter www.homeserve.de abschließen.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, Sie oder wir kündigen ihn rechtzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Sie können lhren Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, bei Eintritt eines Schadensfalls oder im Fall von Beitragserhöhungen kündigen. Dafür wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den Kundenservice. Im Falle einer Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung von uns.
Unsere Kontaktdaten:
HomeServe Assistance Deutschland GmbH
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611–949 18848
E-Mail: info@homeserve.de
Eine ausführliche Widerrufsbelehrung erhalten Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Die erste Beitragszahlung (Jahres- oder Monatsbeitrag) wird 16 Tage nach Vertragsabschluss durch uns eingezogen. Ist die erste Beitragszahlung bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht bezahlt, ist HomeServe nicht zur Erbringung der Reparatur-Leistung verpflichtet und wir können vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Nach Abschluss Ihres Vertrages beginnt eine Wartezeit von 14 Tagen, während der Sie keine Ansprüche geltend machen können. Auch Wartungen werden frühestens nach 14 Tagen, nach Ablauf der Widerrufsfrist, durchgeführt.
Wenn sich die Kosten der Versicherungsleistungen oder der Wartungsleistungen erhöhen sind wir u. U. berechtigt, den Beitrag entsprechend zu erhöhen, wenn die Kosten sinken, sind wir u. U. verpflichtet, den Beitrag entsprechend zu reduzieren. Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu dem Zeitpunkt der Beitragserhöhung zu.
Der Versicherungsschutz unter der Reparatur-Versicherung und dem Reparatur-Schutzbrief beginnt nach einer Wartezeit von 14 Tagen nach dem Vertragsbeginn. Für während der Wartezeit oder vor Vertragsbeginn auftretende Schadensfälle besteht kein Versicherungsschutz. Der Beginn des Versicherungsschutzes setzt zudem voraus, dass Sie den Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Auch Wartungen unter dem Reparatur-Schutzbrief und dem Heizungswartungsvertrag werden frühestens nach 14 Tagen, nach Ablauf der Widerrufsfrist, durchgeführt.
Sie können mit SEPA-Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Wir akzeptieren die folgenden Karten: Mastercard, Maestro, Visa, Visa Debit.
Die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, gibt es nur für die Reparatur-Versicherung und den Reparatur-Schutzbrief. Für Heizungswartungsverträge ist keine Selbstbehaltsvereinbarung vorgesehen.
Den vereinbarten Selbstbehalt in Höhe von 50,00 EUR müssen Sie in jedem Schadensfall vorab bezahlen. Die Zahlung über Kredit- oder Debit-Karte veranlassen Sie bei lhrer Schadensmeldung. Wir akzeptieren die folgenden Karten: Mastercard, Maestro, Visa, Visa Debit.
0611 - 949 18848
0611 - 949 18849
kundenservice@homeserve.de
Häufig gestellte Frage