4 Reparaturen von bis zu jeweils 2.000 EUR p.a. in den Bereichen Heizung, Sanitär und Elektrik.
Kostenkontrolle: Anfahrt und Arbeitszeit sind abgedeckt.
Keine Handwerkersuche erforderlich – unsere Handwerkspartner sind vorbereitet.
24/7 Notfall Reparatur Hotline auch bei kleineren Reparaturen.
Unsere Reparatur-Versicherung kann zur Zeit von Eigentümern eines selbstgenutzten Hauses mit einer Gastherme bzw. selbstgenutzter Eigentumswohnungen mit innenliegender Gastherme abgeschlossen werden. Die Reparatur-Versicherung umfasst Reparaturen an den Heizungs-, Sanitär-, und Elektroanlagen Ihres Zuhauses. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Ihre Heizung hat Ausfälle oder wird nicht richtig warm. Der Brenner ist leider kaputt. Wir reinigen oder tauschen.
Es wird einfach nicht warm im Raum – aber die Gastherme funktioniert. Dann kann es auch das Heizkörperthermostat sein.
Ihr Heizköper tropft oder wird nicht richtig warm. Wir suchen die Ursache und reparieren oder tauschen aus.
Alle Heizarten und Systeme sowie deren Ab- und Zuläufe, die keine Gasheizung sind (z.B. Flüßiggas-/Ölsysteme, Boden- und Luftwärmepumpen etc.).
Die Temperatur Ihrer Dusche lässt sich nicht richtig regeln oder es läuft Wasser aus – die Mischbatterie könnte kaputt sein. Wir tauschen Teile oder die gesamte Mischbatterie aus.
Eine Windel, Wattestäbchen oder Haare sind in der Toilette gelandet und verstopfen das Abflussrohr. Weil sie nicht abbaubar sind, geht es auch nicht von alleine weg.
Angesammelter Kalk verhindert bei Ihrer Duscharmatur das Umstellen Ihrer Dusche zwischen Hand- und Wandbrause.
Elektrogeräte, die an das Sanitärsystem angeschlossen oder Teil davon sind, wie z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke usw.
Die Bohrmaschine hat leider die Elektroleitung erwischt.
Ihre Außenleuchte ist zwar sehr atmosphärisch, aber sie hat einen Kurzschluss verursacht. Nun scheint etwas an Ihrem Sicherungskasten defekt.
Der bequeme elektrische Garagentoröffner funktioniert nicht mehr. Wenn die Leitung die Ursache ist, kommen wir und richten es. Ist der Motor jedoch kaputt, dann müssen Sie diesen leider selbst ersetzten.
Alle Geräte (Waschmaschine, Fernseher usw.) und Kabel jenseits des Stromtrennpunkts. Elektrik außerhalb des Grundstücks, die unter der Erde vergraben ist.
* Dies sind exemplarische Beispiele. Eine Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen sowie weitere Details entnehmen Sie dem Dokument zum Download. Für Wohnungsbesitzer: Teile, die sich in Gemeinschaftseigentum befinden (z.B. Schornsteinanlage/Wasser- u. Abwasserversorgung etc.), sind von dieser Leistung ausgeschlossen.
Hinweis: Um Ihnen unsere Produkte in gewohnt hoher Qualität anbieten zu können, müssen wir leider Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, ausschließen. Ist Ihre Anlage älter als 5 Jahre, benötigen wir einen Nachweis, dass in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Hersteller: MAN, De Dietrich, Fagor, B&S, Hoval, Hydrotherm und Atag.
Unsere Fachbetriebe und Handwerkspartner sind ausgewählte und traditionsreiche Meister- und Innungsbetriebe aus Ihrer Region, die schon lange auf dem Markt sind und seit Jahren Erfahrung im SHK Bereich haben. Genauso wie bei HomeServe steht Kundenzufriedenheit und Qualität bei ihnen an erster Stelle.
Wir beantworten häufig gestellte Fragen unserer Kunden. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.
Die Reparatur-Versicherung umfasst ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), an der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), an Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und an der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB). Es handelt sich dabei um eine Versicherung für mögliche anfallende Reparaturen an der Technik Ihres Zuhauses.
Die Reparatur-Versicherung kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Diese umfasst ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. III der AVB) und Elektrik (Teil B. IV der AVB). Im Unterschied zum selbstbewohnten Einfamilienhaus gilt hier aber, dass Gebäude und Gebäudeanlagen Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Eigentumswohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen oder gemäß Teilungserklärung oder gemäß sonstigen Vereinbarungen der Gemeinschaft von der Gemeinschaft bewirtschaftet werden, nicht mit versichert sind. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in Ihrer Wohnung) gibt.
Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.
Auch Gasthermen, die älter sind als 30 Jahre, können nicht versichert werden. Bei Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss ein Service sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Heizungshersteller: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm und Fagor.