Schluss mit Reparatur-Frust!

Unsere Reparatur-Versicherung bietet schnelle und unkomplizierte Hilfe bei Defekten an Sanitär-, Heizungs- und Elektrikanlagen – für 15,50 EUR monatlich.

Handwerker und Handwerkerin arbeiten an Kabeln der Gastherme

Finden Sie durch die Grafik heraus, welche Bereiche des Zuhauses die Reparatur-Versicherung abdeckt und ob diese für Sie geeignet ist.

Unsere Reparatur-Versicherung kann zur Zeit von Eigentümern eines selbstgenutzten Hauses mit einer Gastherme bzw. selbstgenutzter Eigentumswohnungen mit innenliegender Gastherme abgeschlossen werden. Die Reparatur-Versicherung umfasst Reparaturen an den Heizungs-, Sanitär-, und Elektroanlagen Ihres Zuhauses. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von Sanitärdienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung enthalten sind
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von elektrischen Dienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung enthalten sind
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von Heizungsdienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung enthalten sind

Sanitär*

  • Die Temperatur Ihrer Dusche lässt sich nicht richtig regeln oder es läuft Wasser aus – die Mischbatterie könnte kaputt sein. Wir tauschen Teile oder die ges. Mischbatterie aus.

  • Eine Windel, Wattestäbchen oder Haare sind in der Toilette gelandet und verstopfen das Abflussrohr. Weil sie nicht abbaubar sind, geht es auch nicht von alleine weg.

  • Der Kalk der Jahre verhindert bei Ihrer Duscharmatur das Umstellen Ihrer Dusche zwischen Hand- und Wandbrause.

Nicht inkludiert
  • Elektrogeräte, die an das Sanitärsystem angeschlossen oder Teil davon sind, wie z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke usw.

Elektro*

  • Die Bohrmaschine hat leider die Elektroleitung erwischt.

  • Ihre Außenleuchte ist zwar sehr atmosphärisch, aber sie hat einen Kurzschluss verursacht. Nun scheint etwas an Ihrem Sicherungskasten defekt.

  • Der bequeme elektrische Garagentoröffner funktioniert nicht mehr. Wenn die Leitung die Ursache ist, kommen wir und richten es. Ist der Motor jedoch kaputt, dann müssen Sie diesen leider selbst ersetzten.

Nicht inkludiert
  • Alle Geräte (Waschmaschine, Fernseher usw.) und Kabel jenseits des Stromtrennpunkts. Elektrik außerhalb des Grundstücks, die unter der Erde vergraben ist.

Heizung*

  • Ihre Heizung hat Ausfälle oder wird nicht richtig warm. Der Brenner ist leider kaputt. Wir reinigen oder tauschen.

  • Es wird einfach nicht warm im Raum – aber die Gastherme funktioniert. Dann kann es auch das Heizkörperthermostat sein.

  • Ihr Heizköper tropft oder wird nicht richtig warm. Wir suchen die Ursache und reparieren oder tauschen aus.

Nicht inkludiert
  • Alle Heizarten und Systeme sowie deren Ab- und Zuläufe, die keine Gasheizung sind (z.B. Flüßiggas-/Ölsysteme, Fußbodenheizung/einzelne Räume, Boden- und Luftwärmepumpen etc.).

    Um Ihnen unsere Produkte in gewohnt hoher Qualität anbieten zu können, müssen wir leider Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, ausschließen. Ist Ihre Anlage älter als 20 Jahre, benötigen wir einen Nachweis, dass in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss ein Service sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind die folgenden Hersteller: B&S, MAN, Hoval, De Dietrich, Fagor, Hydrotherm

*Für Wohnungsbesitzer: Teile, die sich in Gemeinschaftseigentum befinden (z. B. Schornsteinanlage/Wasser- u. Abwasserversorgung etc.), sind von dieser Leistung ausgeschlossen. Dies ist eine Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen, weitere Details entnehmen Sie dem Dokument zum Download.

Was unsere Reparatur-Versicherung im Detail abdeckt, finden Sie als vollständige Ansicht zum Download hier.

Sie wollen diese Schäden vorbeugen? Dann lassen Sie Ihre Heizung auch regelmäßig warten!

Wussten Sie, dass eine regelmäßige Wartung nicht nur Energie spart und Heizkosten senkt, sondern auch die Lebensdauer Ihrer Heizungsanlage verlängert? Der Reparatur-Schutzbrief verbindet alle Vorteile der Reparatur-Versicherung mit der jährlichen Heizungswartung Ihrer Gastherme.

Wichtige Fragen und Antworten.

Wir beantworten häufig gestellte Fragen unserer Kunden. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.

Was ist die Reparatur-Versicherung und welche Komponenten umfasst diese?

Die Reparatur-Versicherung umfasst ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), an der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), an Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und an der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB). Es handelt sich dabei um eine Versicherung für mögliche anfallende Reparaturen an der Technik Ihres Zuhauses.

Komme ich für die Reparatur-Versicherung in Frage?

  • Eine Reparatur-Versicherung kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abgeschlossen werden. Sie kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen/ Verfügbarkeit Prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet die Reparatur-Versicherung?

  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z.B. Schäden am Wärmetauscher, Gasthermenelektronik, Lecks in der Heizungsanlage, Fehler in der Steuerung oder Regelung, undichte Gasleitungen, defekte Heizungsthermostate etc.
  • Reparaturen an Sanitär und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen aller Art  (z.B. Abflüssen von Toiletten-, Waschbecken oder Duschen), tropfende Wasserhähne, undichte Zuläufe oder Wasserleitungen etc.
  • Elektro-Reparatur: z.B. Stromausfälle die intern in Ihrem Haus verursacht werden, defekten Verkabelungen, defekte Steckdosen, defekte Lichtschalter,  Ausfall von elektrischen KFZ-Ladestationen oder Schäden am Sicherungskasten. Nicht versichert sind z.B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -schalters etc.
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind von der Reparatur-Versicherung nicht abgedeckt?

  • Eigenständige Instandsetzungsarbeiten
  • Ersatzteile, die nicht bereits als gekoppelte Leistungen zum Versicherungsschutz gehören.
  • Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages den Anspruchskriterien nicht entsprechen.
  • Fußbodenheizung (einzelne Räume)
  • Für Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen mit Etagenheizung gilt, dass Gebäude und Gebäudeanlagen-Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Wohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen, nicht mit versichert sind.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Die Reparatur-Versicherung kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Diese umfasst ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. III der AVB) und Elektrik (Teil B. IV der AVB). Im Unterschied zum selbstbewohnten Einfamilienhaus gilt hier aber, dass Gebäude und Gebäudeanlagen Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Eigentumswohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen oder gemäß Teilungserklärung oder gemäß sonstigen Vereinbarungen der Gemeinschaft von der Gemeinschaft bewirtschaftet werden, nicht mit versichert sind. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in Ihrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.

Auch Gasthermen, die älter sind als 30 Jahre, können nicht versichert werden. Bei Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss ein Service sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Heizungshersteller: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm und Fagor. 

Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich.

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0611 – 949 18848