ab 39,00 EUR monatlich

Schluss mit Reparatur-Frust!

Unsere Reparatur-Versicherung
 bietet schnelle und unkomplizierte Hilfe bei Defekten an Sanitär-, Heizungs- und Elektrikanlagen.

4 Reparaturen von bis zu jeweils 2.000 EUR p.a. in den Bereichen Heizung, Sanitär und Elektrik.

Kostenkontrolle: Anfahrt und Arbeitszeit sind abgedeckt.

Keine Handwerkersuche erforderlich – unsere Handwerkspartner sind vorbereitet.

24/7 Notfall Reparatur Hotline auch bei kleineren Reparaturen.

Finden Sie durch die Grafik heraus, welche Bereiche Ihres Zuhauses die Reparatur-Versicherung abdeckt und ob diese für Sie geeignet ist.

Unsere Reparatur-Versicherung kann zur Zeit von Eigentümern eines selbstgenutzten Hauses mit einer Gastherme bzw. selbstgenutzter Eigentumswohnungen mit innenliegender Gastherme abgeschlossen werden. Die Reparatur-Versicherung umfasst Reparaturen an den Heizungs-, Sanitär-, und Elektroanlagen Ihres Zuhauses. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von Heizungsdienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung & Schutzbrief enthalten sind
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von Sanitärdienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung & Schutzbrief enthalten sind
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von elektrischen Dienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung & Schutzbrief enthalten sind

* Dies sind exemplarische Beispiele. Eine Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen sowie weitere Details entnehmen Sie dem Dokument zum Download. Für Wohnungsbesitzer: Teile, die sich in Gemeinschaftseigentum befinden (z.B. Schornsteinanlage/Wasser- u. Abwasserversorgung etc.), sind von dieser Leistung ausgeschlossen.

Hinweis: Um Ihnen unsere Produkte in gewohnt hoher Qualität anbieten zu können, müssen wir leider Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, ausschließen. Ist Ihre Anlage älter als 5 Jahre, benötigen wir einen Nachweis, dass in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Hersteller: MAN, De Dietrich, Fagor, B&S, Hoval, Hydrotherm und Atag.

Was unsere Reparatur-Versicherung im Detail abdeckt, finden Sie als vollständige Ansicht zum Download hier.

Unsere Fachbetriebe und lokale Handwerkspartner 
kümmern sich um Ihre Wartung und Reparaturen.

Unsere Fachbetriebe und Handwerkspartner sind ausgewählte und traditionsreiche Meister- und Innungsbetriebe aus Ihrer Region, die schon lange auf dem Markt sind und seit Jahren Erfahrung im SHK Bereich haben. Genauso wie bei HomeServe steht Kundenzufriedenheit und Qualität bei ihnen an erster Stelle.

Wichtige Fragen und Antworten.

Wir beantworten häufig gestellte Fragen unserer Kunden. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.

Was ist die Reparatur-Versicherung und welche Komponenten umfasst diese?

Die Reparatur-Versicherung umfasst ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), an der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), an Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und an der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB). Es handelt sich dabei um eine Versicherung für mögliche anfallende Reparaturen an der Technik Ihres Zuhauses.

Komme ich für die Reparatur-Versicherung in Frage?

  • Eine Reparatur-Versicherung kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abgeschlossen werden. Sie kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen/ Verfügbarkeit Prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet die Reparatur-Versicherung?

  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z.B. Schäden am Wärmetauscher, Gasthermenelektronik, Lecks in der Heizungsanlage, Fehler in der Steuerung oder Regelung, undichte Gasleitungen, defekte Heizungsthermostate etc.
  • Reparaturen an Sanitär und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen aller Art  (z.B. Abflüssen von Toiletten-, Waschbecken oder Duschen), tropfende Wasserhähne, undichte Zuläufe oder Wasserleitungen etc.
  • Elektro-Reparatur: z.B. Stromausfälle die intern in Ihrem Haus verursacht werden, defekten Verkabelungen, defekte Steckdosen, defekte Lichtschalter,  Ausfall von elektrischen KFZ-Ladestationen oder Schäden am Sicherungskasten. Nicht versichert sind z.B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -schalters etc.
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind von der Reparatur-Versicherung nicht abgedeckt?

  • Eigenständige Instandsetzungsarbeiten
  • Ersatzteile, die nicht bereits als gekoppelte Leistungen zum Versicherungsschutz gehören.
  • Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages den Anspruchskriterien nicht entsprechen.
  • Fußbodenheizung (einzelne Räume)
  • Für Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen mit Etagenheizung gilt, dass Gebäude und Gebäudeanlagen-Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Wohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen, nicht mit versichert sind.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Die Reparatur-Versicherung kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Diese umfasst ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. III der AVB) und Elektrik (Teil B. IV der AVB). Im Unterschied zum selbstbewohnten Einfamilienhaus gilt hier aber, dass Gebäude und Gebäudeanlagen Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Eigentumswohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen oder gemäß Teilungserklärung oder gemäß sonstigen Vereinbarungen der Gemeinschaft von der Gemeinschaft bewirtschaftet werden, nicht mit versichert sind. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in Ihrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.

Auch Gasthermen, die älter sind als 30 Jahre, können nicht versichert werden. Bei Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss ein Service sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Heizungshersteller: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm und Fagor. 

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich.

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