Unser neues Produkt für Vermieter – bald für Sie verfügbar!
Unser Reparatur-Schutzbrief kann zur Zeit von Eigentümern eines selbstgenutzten Hauses mit einer Gastherme bzw. selbstgenutzter Eigentumswohnungen mit innenliegender Gastherme abgeschlossen werden. Neben der jährlichen Heizungswartung umfasst unser Reparatur-Schutzbrief zusätzlich Reparaturen an Ihrer gesamten Haustechnik (Heizungs-, Sanitär-, und Elektroanlagen). Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Schäden am Wärmetauscher, Gasthermenelektronik, Lecks in der Heizungsanlage, Fehler in der Steuerung oder Regelung, undichte Gasleitungen, defekte Heizungsthermostate etc.
Jährliche Wartung der Gastherme (gemäß Vorgaben des BDH) z. B. Austausch defekter Verschleißteile an der Gasheizung
Alle Heizarten und Systeme sowie deren Ab- und Zuläufe, die keine Gasheizung sind (z. B. Flüßiggas-/Ölsysteme, Fußbodenheizung/einzelne Räume, Boden- und Luftwärmepumpen etc.)
Um Ihnen unsere Produkte in gewohnt hoher Qualität anbieten zu können, müssen wir leider Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, ausschließen. Ist Ihre Anlage älter als 20 Jahre, benötigen wir einen Nachweis, dass in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss ein Service sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden.
Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Hersteller: MAN, De Dietrich, Fagor, B&S, Hoval, Hydrotherm.
*Für Wohnungsbesitzer: Teile, die sich in Gemeinschaftseigentum befinden (z.B. Schornsteinanlage/Wasser- u. Abwasserversorgung etc.), sind von dieser Leistung ausgeschlossen. Dies ist eine Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen, weitere Details entnehmen Sie dem Dokument zum Download.
Reparaturen an Sanitär und Entwässerungsanlagen
Bei Rohrbruch, Verstopfungen aller Art (z.B.Toiletten, Waschbecken oder Abflüssen), tropfende Wasserhähne, undichte Zuläufe oder Wasserleitungen etc.
Elektrogeräte, die an das Sanitärsystem angeschlossen oder Teil davon sind, wie z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke usw.
Stromausfälle die intern in Ihrem Haus verursacht werden
Defekte Verkabelungen, defekte Steckdosen, defekte Lichtschalter
Ausfall von elektrischen KFZ-Ladestationen oder Schäden am Sicherungskasten
Alle Geräte (Waschmaschine, Fernseher usw.) und Kabel jenseits des Stromtrennpunkts
Elektrik außerhalb des Grundstücks, die unter der Erde vergraben ist
Die Heizungswartung führen wir innerhalb der ersten 3 Monate des Vertrages durch
Es besteht keinerlei Beschränkung oder Ausschluss im Bezug auf das Alter oder der Marke Ihres Heizkessels
Flexible Wartung: Wir führen die Wartung möglichst zu Ihrem Wunschtermin durch
Keine zusätzlichen Kosten: die Wartung ist im Versicherungsbeitrag inklusive
Der Reparatur-Schutzbrief ist eine Leistung mit 2 Komponenten. Er umfasst eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie ein Versicherungs Element für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), an der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), an Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und an der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB). Er ist quasi ein Wartungsvertrag Plus.
Ein Reparatur-Schutzbrief kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abgeschlossen werden. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen/ Verfügbarkeit Prüfen' auf unserer Webseite eingeben.
Der Reparatur-Schutzbrief kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Er umfasst eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und Elektrik (Teil B. V der AVB). Im Unterschied zum selbstbewohnten Einfamilienhaus gilt hier aber, dass Gebäude und Gebäudeanlagen Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Eigentumswohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen oder gemäß Teilungserklärung oder gemäß sonstigen Vereinbarungen der Gemeinschaft von der Gemeinschaft bewirtschaftet werden, nicht mit versichert sind. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in Ihrer Wohnung) gibt.
Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.
Auch Gasthermen, die älter sind als 30 Jahre, können nicht versichert werden. Bei Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss ein Service sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Heizungshersteller: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm und Fagor.
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Häufig gestellte Frage