ab 54,00 EUR monatlich

Die All-in-One-Lösung für Ihr Zuhause!

Mit dem Reparatur-Schutzbrief bleibt nicht nur Ihre Heizung in Bestform: Die Reparaturen erstrecken sich auch auf Sanitär- und Elektroanlagen.

Jährliche Heizungswartung inklusive.

4 Reparaturen für Heizung, Sanitär, Elektrik von bis zu jeweils 2.000 EUR p. a.

Kostenkontrolle: Anfahrt und Arbeitszeit sind abgedeckt.

Keine mühsame Handwerkersuche - auch für kleinere Reparaturen ist unser Betrieb für Sie da.

Mit 24/7 Notfall-Reparatur-Hotline.

Anhand der Grafik finden Sie heraus, welche Bereiche Ihres Zuhauses der Reparatur-Schutzbrief abdeckt und ob er für Sie geeignet ist.

Unser Reparatur-Schutzbrief kann zur Zeit von Eigentümern eines selbstgenutzten Hauses mit einer Gastherme bzw. selbstgenutzter Eigentumswohnungen mit innenliegender Gastherme  abgeschlossen werden. Neben der jährlichen Heizungswartung umfasst unser Reparatur-Schutzbrief zusätzlich Reparaturen an Ihrer gesamten Haustechnik (Heizungs-, Sanitär-, und Elektroanlagen). Die Laufzeit des  Vertrags beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von Heizungsdienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung & Schutzbrief enthalten sind
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Teile bei der Heizungswartung abgedeckt werden.
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von Sanitärdienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung & Schutzbrief enthalten sind
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von elektrischen Dienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung & Schutzbrief enthalten sind

* Dies sind exemplarische Beispiele. Eine Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen sowie weitere Details entnehmen Sie dem Dokument zum Download. Für Wohnungsbesitzer: Teile, die sich in Gemeinschaftseigentum befinden (z.B. Schornsteinanlage/Wasser- u. Abwasserversorgung etc.), sind von dieser Leistung ausgeschlossen.

Hinweis: Um Ihnen unsere Produkte in gewohnt hoher Qualität anbieten zu können, müssen wir leider Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, ausschließen. Ist Ihre Anlage älter als 5 Jahre, benötigen wir einen Nachweis, dass in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Hersteller: MAN, De Dietrich, Fagor, B&S, Hoval, Hydrotherm und Atag.

Was unsere Reparatur-Schutzbrief im Detail abdeckt, finden Sie als vollständige Ansicht zum Download hier.

Unsere Fachbetriebe und lokale Handwerkspartner 
kümmern sich um Ihre Wartung und Reparaturen.

Unsere Fachbetriebe und Handwerkspartner sind ausgewählte und traditionsreiche Meister- und Innungsbetriebe aus Ihrer Region, die schon lange auf dem Markt sind und seit Jahren Erfahrung im SHK Bereich haben. Genauso wie bei HomeServe steht Kundenzufriedenheit und Qualität bei ihnen an erster Stelle.

Wichtige Fragen und Antworten.

Wir beantworten häufig gestellte Fragen unserer Kunden. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.

Was ist der Reparatur-Schutzbrief und welche Komponenten umfasst er?

Der Reparatur-Schutzbrief ist eine Leistung mit 2 Komponenten. Er umfasst eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie ein Versicherungs Element für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), an der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), an Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und an der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB). Er ist quasi ein Wartungsvertrag Plus.

Komme ich für den Reparatur-Schutzbrief in Frage?

Ein Reparatur-Schutzbrief kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abgeschlossen werden. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte  abgeschlossen werden. 

Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen/ Verfügbarkeit Prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet der Reparatur-Schutzbrief?

  • Die jährliche Wartung Ihrer Gastherme
  • Anfahrtskosten für die Wartung
  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z.B. Schäden am Wärmetauscher, Gasthermenelektronik, Lecks in der Heizungsanlage, Fehler in der Steuerung oder Regelung, undichte Gasleitungen, defekte Heizungsthermostate etc.
  • Reparaturen an Sanitär und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen aller Art (z.B. Abflüssen von Toiletten, Waschbecken oder Duschen), tropfende Wasserhähne, undichte Zuläufe oder Wasserleitungen etc.
  • Elektro-Reparatur: z.B. Stromausfälle die intern in Ihrem Haus verursacht werden, defekten Verkabelungen, defekte Steckdosen, defekte Lichtschalter, Ausfall von elektrischen KFZ-Ladestationen oder Schäden am Sicherungskasten. Nicht versichert sind z.B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -schalters etc.
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind vom Reparatur-Schutzbrief nicht abgedeckt?

  • Eigenständige Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten
  • Ersatzteile, die nicht bereits als gekoppelte Leistungen zum Versicherungsschutz gehören.
  • Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages den Anspruchskriterien nicht entsprechen.
  • Fußbodenheizung (einzelne Räume)
  • Für Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen mit Etagenheizung gilt, dass Gebäude und Gebäudeanlagen Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Wohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen, nicht mit versichert sind.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Der Reparatur-Schutzbrief kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Er umfasst eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie ein Versicherungselement für Reparaturen an der Gastherme (Teil B.I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und Elektrik (Teil B. V der AVB). Im Unterschied zum selbstbewohnten Einfamilienhaus gilt hier aber, dass Gebäude und Gebäudeanlagen Teile, die nicht innerhalb der selbst genutzten Eigentumswohnung liegen und/oder zum Gemeinschaftseigentum zählen oder gemäß Teilungserklärung oder gemäß sonstigen Vereinbarungen der Gemeinschaft von der Gemeinschaft bewirtschaftet werden, nicht mit versichert sind. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in Ihrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.

Auch Gasthermen, die älter sind als 30 Jahre, können nicht versichert werden. Bei Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss ein Service sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Heizungshersteller: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm und Fagor. 

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich.